Hinweis - Aktuell gilt die 3G-Regel im Clubkino


Geimpfte Personen müssen per Impfausweis oder digitalem Impfzertifikat eine vollständige Impfung nachweisen, die mindestens 14 Tage zurückliegt.


Genesene Personen müssen einen Nachweis (Zertifikat, PCR-Test) vorlegen, der belegt, dass die Erkrankung mindestens 28 Tage und nicht länger als sechs Monate zurückliegt.


Getestete Personen müssen den negativen Testnachweis einer zertifizierten Teststelle vorlegen, der im Fall eines Antigen-Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und im Fall eines PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein darf. Selbsttests werden nicht anerkannt.


Bitte halten Sie diese Nachweise direkt an der Kasse bereit und legen Sie auf Nachfrage auch ein amtliches Ausweispapier vor.


Die Testplicht gilt nicht für Kinder, die noch nicht eingeschult wurden.


Für Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen, ist ein Testnachweis nicht erforderlich – dies gilt auch während der Ferien.


Grundsätzlich freuen wir uns über jeden Besucher und hoffen, dass diese Maßnahmen bald wieder zurückgenommen werden können. Bitte verfolgen Sie dazu auch die Verkündungen der Stadt Chemnitz und der Medien.


Bis bald im Clubkino!


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